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Heiraten.

Wenn zwei den Weg gemeinsam gehen.

Die evangelische Trauung ist ein festlicher Gottesdienst, in dem Ihnen als Paar Gottes Segen zugesprochen wird und Sie einander versprechen in "guten wie in bösen Zeiten" zueinander zu stehen, einander die Treue zu halten, sich zu lieben und zu achten.

Die Ehe ist in der evangelischen Kirche kein Sakrament. Für Martin Luther war sie ein "weltlich Ding", sie wird vor dem Standesamt geschlossen. In kirchlichen Trauung bekennt sich das Brautpaar vor Gott und der Gemeinde zueinander. Die Bibel bezeichnet die Ehe als unauflöslich (Mt5,31f.). Aber daraus folgte für den Reformator nicht, dass der Ehestand als solcher ein heiliger Stand ist. Und die evangelischen Kirchen folgern daraus auch keine generelle Unmöglichkeit der Ehescheidung. Daher ist in evangelischen Kirchen – anders als in der römisch-katholischen Kirche – die Wiederverheiratung Geschiedener möglich.

Wenn einer der beiden Partern konfessionslos ist, der andere evangelisch, dann kann eine evangelische Trauung gefeiert werden.

konfessionsverbindende Trauungen

Ist ein Partner evangelisch, der andere römisch-katholisch, dann spricht man landläufig von einer "ökumenischen Hochzeit". Sie kann entweder evangelisch oder römisch-katholisch gefeiert werden. Die katholische Kirche verlangt als Voraussetzung für eine Trauung einen Ehevorbereitungskurs, ökumenische Angebote in Ihrer Nähe finden sie hier: http://www.beziehungleben.at/. Wenn Sie evangelisch heriaten möchten, dann muss der katholische Partner um Dispens von der Verpflichtung auf eine katholische Eheschließung ansuchen. Dieser wird vom zuständigen Bischof erteilt und von der römisch-katholischen Heimatgemeinde gerne eingeholt.

Öffentliche Dank- und Segnungsgottesdienste stehen auch gleichgeschlechtlichen Partnern offen, die vor dem Standesamt eine Ehe geschlossen haben.

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